Zwischen Arbeitspreis und Leistungspreis liegt auf einer Schweizer Gasrechnung ein Unterschied, der über mehrere Hundert Franken im Jahr entscheidet. Auf jede eingesparte Kilowattstunde reagiert nur der eine Posten. Der andere bleibt, wo er ist. Wer beide Zeilen zusammenwirft, spart am falschen Ende.
Private Haushalte sind dabei die grösste Gruppe: Von den 29’469 Gigawattstunden Gas, die 2024 in der Schweiz final verbraucht wurden, entfielen 13’167 auf sie, also 44,7 Prozent (Quelle: VSG-Statistik 2025). Aussuchen lässt sich der Lieferant trotzdem nicht. In ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2025 zum geplanten Gasversorgungsgesetz hält die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom fest, dass Netzzugang und Netztarife heute unreguliert sind. Ein Versorgerwechsel bleibt für Verbraucher deshalb schwierig, besonders für kleine (Quelle: ElCom, 2025). Geliefert wird vom Werk des eigenen Gebiets.
Der deutsche Vergleichsmarkt und was ihn von hier trennt
Deutsche Spartipps setzen eine Auswahl voraus, die es hier nicht gibt. Für die Belieferung der Letztverbraucher mit Gas sind in Deutschland über 1’100 Lieferanten zuständig. Im bundesweiten Durchschnitt standen einem Haushaltskunden 2024 rund 108 davon zur Auswahl, bundesweit tätig waren 139 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2025).
In Deutschland bewegt dieser Wettbewerb genau den Posten, der hier feststeht: den Preis für die Energie selbst. An der Adresse hängen dagegen auch dort das Netzentgelt, die Steuern und die Abgaben. Wer sehen will, wie deutsche Portale den Abstand zwischen Grundversorgung und freiem Markt aufschlüsseln, kann beim Vergleichsportal gas-vergleich.org mehr dazu erfahren. Lehrreich bleibt die Übung auch für ein Schweizer Tarifblatt, weil sie die Frage schärft, welche Positionen überhaupt beweglich sind.
Schritt 1: das Tarifblatt beschaffen
Jedes Gasversorgungsunternehmen veröffentlicht seine Preise, meist als PDF auf der eigenen Website. Rund 100 Schweizer Gasversorgungsunternehmen erfasst der Preisüberwacher des Bundes und publiziert ihre Tarife auf einer eigenen Vergleichsseite (Quelle: Preisüberwacher, 2026). Je nach Versorgungsgebiet fallen die Erdgastarife recht unterschiedlich aus und bestehen meist aus drei Teilen: Grundtarif, Arbeitspreis je Kilowattstunde und Leistungspreis je Kilowatt. Entscheidend ist die Lesart. Das Portal ist ein Transparenzinstrument, kein Wechselportal — es zeigt, was anderswo bezahlt wird, nicht, was man selbst wählen könnte.
Schritt 2: Arbeitspreis und Leistungspreis auseinanderhalten
An der Menge hängt der Arbeitspreis, an der angemeldeten Kesselleistung in Kilowatt der Leistungspreis. Ein Beispiel liefert das Tarifblatt von Energie Wasser Bern für Haushalte mit weniger als 50’000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ab 1. Januar 2026 verlangt ewb 9.99 Rappen je Kilowattstunde für die Lieferung des Standardprodukts und 3.57 Rappen je Kilowattstunde für die Netznutzung (Quelle: ewb, Tarife Gas ab 1.1.2026).
Dazu kommen 30.00 Franken je Kilowatt und Jahr für das Netz, 14.40 Franken je Kilowatt und Jahr für die Lieferung sowie ein Klimaschutzbeitrag von 0.50 Rappen je Kilowattstunde. Alle Werte gelten ohne Mehrwertsteuer, die CO2-Abgabe des Bundes wird separat verrechnet. Verrechnet werden mindestens fünf Kilowatt. Auch in einem milden Winter fällt der leistungsabhängige Teil also an. Wer seinen Verbrauch halbiert, halbiert deshalb noch lange nicht die Rechnung.
Schritt 3: die angemeldete Leistung prüfen
Wie schwer diese Kilowatt wiegen, zeigt eine Modellrechnung der Preisüberwachung vom 12. November 2024. Grundlage ist ein Einfamilienhaus im Versorgungsgebiet Bern mit 20’000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und 12 Kilowatt Kesselleistung. Für diesen Fall wäre der reine Netznutzungstarif von 700.40 auf 1’074.00 Franken im Jahr gestiegen, ein Plus von über 50 Prozent; inklusive Mehrwertsteuer hätte das 403.85 Franken Mehrkosten bedeutet (Quelle: Preisüberwachung, 2024).
Der Stadt Bern empfahl die Preisüberwachung, diese Erhöhung nicht umzusetzen, und verlangte einen kalkulatorischen Zinssatz von höchstens drei Prozent. Bindend ist eine solche Empfehlung nicht, entschieden hat der Gemeinderat. Für die eigene Rechnung zählt die Mechanik dahinter: Je grösser die angemeldete Leistung, desto grösser der feste Block. Vor einem Kesselersatz gehört deshalb die Frage auf den Tisch, ob die alte Auslegung noch zum heutigen Dämmstand passt. Wie stark die Gebäudehülle die Wärme steuert, zeigt sich im Sommer spiegelbildlich beim Hitzeschutz in der Wohnung.
Schritt 4: das Produkt hinter dem Preis anschauen
Reines Erdgas steht auf vielen Tarifblättern längst nicht mehr. Im Standardprodukt von ewb stecken 50 Prozent Biogas. Andere Werke führen Erdgas und Biogas als getrennte Produkte zu deutlich verschiedenen Preisen. Warum der Aufpreis existiert, erklärt ein Blick auf die Mengen: 2024 wurden in der Schweiz und in Liechtenstein 529 Gigawattstunden erneuerbare Gase aus inländischer Produktion ins Netz eingespeist, nach 493 Gigawattstunden im Jahr davor; die Zahl der einspeisenden Anlagen stieg von 45 auf 46 (Quelle: VSG-Statistik 2025). Importierte Nachweise sind darin nicht enthalten, machen aber einen erheblichen Teil des verkauften Biogases aus. Wo ein Werk mehrere Mischungen anbietet, ist das oft die einzige Produktwahl, die einem Haushalt bleibt.
Schritt 5: den Solarstrom dorthin lenken, wo er ankommt
Eine Photovoltaikanlage produziert Strom, keinen Brennstoff. Am Gastarif ändert sie nichts, weder am Arbeitspreis noch am Leistungspreis. Wirksam wird der Eigenstrom erst dort, wo Strom die Wärme erzeugt: beim Wassererwärmer, bei der Wärmepumpe, beim Heizeinsatz im Speicher. Jede Kilowattstunde, die dorthin wandert, verschiebt Verbrauch vom Gaszähler auf den Stromzähler und senkt den variablen Teil der Gasrechnung. Der feste bleibt davon unberührt. Worauf es dann beim Stromtarif ankommt, ist im Vergleich der Stromtarife aufgeschlüsselt.
Praktisch heisst das: Im Sommer läuft die Gasheizung fast nur noch für Warmwasser. Genau in dieser Zeit liefert das Dach am meisten Strom. Ein elektrischer Heizeinsatz im Speicher oder eine kleine Wärmepumpe für das Brauchwasser holt diesen Ertrag ins Haus, statt ihn für wenige Rappen ins Netz zu schieben. Ob sich die Umbaukosten lohnen, hängt am eigenen Verbrauchsprofil und an der Anlage — durchgerechnet wird das am besten mit den Zahlen aus den Schritten zwei und drei. Faustregeln aus dem Internet helfen dabei wenig.
Häufige Fragen
Kann ich in der Schweiz den Gasanbieter wechseln?
Als Haushalt nicht. Beliefert wird man vom Gasversorgungsunternehmen des eigenen Gebiets. Die ElCom hält fest, dass Netzzugang und Netztarife nicht reguliert sind und ein Wechsel deshalb schwierig ist, gerade für kleine Verbraucher (Quelle: ElCom, 2025).
Was unterscheidet Arbeitspreis und Leistungspreis?
Verrechnet wird der Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde. Am zweiten Posten ändert der Verbrauch nichts: Der Leistungspreis hängt an der angemeldeten Leistung in Kilowatt. Je kleiner der Jahresverbrauch, desto stärker schlägt dieser feste Teil auf den effektiven Preis je Kilowattstunde durch.
Wo finde ich die Tarife anderer Gemeinden?
Beim Preisüberwacher des Bundes, der die Tarife von rund 100 Gasversorgungsunternehmen erhebt und sie nach Eingabe einer Gemeinde anzeigt (Quelle: Preisüberwacher, 2026). Zum Einordnen taugen die Werte, zum Wechseln nicht. Nützlich sind sie vor Gesprächen mit dem eigenen Werk oder in der Gemeindepolitik.
Senkt eine Solaranlage die Gasrechnung?
Nur auf Umwegen. Solange die Wärme aus Gas kommt, ändert Eigenstrom nichts am Gastarif. Erst wenn Warmwasser oder Heizung ganz oder teilweise elektrisch laufen, sinkt die bezogene Gasmenge und damit der Arbeitspreisanteil.
Fazit: erst das Tarifblatt, dann die Technik
Die Reihenfolge macht den Unterschied. Tarifblatt herunterladen, Arbeitspreis, Leistungspreis und Grundtarif farbig markieren, die angemeldete Kesselleistung nachschlagen und erst danach über Investitionen entscheiden. Wer 12 Kilowatt angemeldet hat, nach einer Sanierung aber mit weniger auskäme, verhandelt beim Kesselersatz über einen Posten, der jedes Jahr wiederkehrt. Und wer Solarstrom auf dem Dach hat, schickt ihn zuerst ins Warmwasser: Dort kommt er an, im Gastarif nicht.
