Am Anfang eines Schweizer Konsumkredits steht eine Budgetrechnung, keine Sympathiefrage. Vor jedem Vertragsabschluss muss die Kreditgeberin die Kreditfähigkeit prüfen, so verlangt es Artikel 27a des Konsumkreditgesetzes. Kreditfähig ist nach Artikel 28 Absatz 2 KKG, wer den Kredit zurückzahlen kann, ohne den nicht pfändbaren Teil seines Einkommens anzutasten. Der Punktwert einer Auskunftei taugt dafür nicht als Ersatz.
Diese Rechnung erklärt, warum zwei Haushalte mit demselben Lohn verschiedene Antworten bekommen. Den Rahmen setzen die Richtlinien über das Existenzminimum im Wohnsitzkanton. Dazu kommen nach Artikel 28 Absatz 3 KKG in jedem Fall der tatsächlich geschuldete Mietzins, die nach Quellensteuertabelle geschuldeten Steuern und sämtliche Verpflichtungen, die bei der Informationsstelle für Konsumkredit gemeldet sind. Wer eine gemeldete Kartenschuld mitschleppt, verliert Spielraum, bevor das Gespräch überhaupt beginnt.
Beim grossen Nachbarn setzt die Debatte an einer anderen Stelle an. In Deutschland knüpfen viele Banken die kostenlose Kontoführung an einen monatlichen Mindestgeldeingang, und ein Vergleichsportal wie Girokonto-News ordnet Konten nach genau solchen Bedingungen: Entgelte, Automatennetz, Online-Banking und der Sollzins für die Überziehung. Dieser Sollzins lag dort im Juni 2026 bei 9,39 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, 2026). Für Haushalte hierzulande ist das ein Blick über die Grenze. Die deutschen Kontoregeln gelten in der Schweiz nicht, die Rechenlogik dahinter aber schon.
Kreditfähigkeit ist ein Rechenwert, kein Gefühl
Die Prüfung ist keine Höflichkeitsgeste. Nach Artikel 31 KKG darf sich die Kreditgeberin zwar auf die Angaben der Kundschaft zu den finanziellen Verhältnissen verlassen. Sie kann dafür einen Auszug aus dem Betreibungsregister und einen Lohnnachweis einfordern. Zweifelt sie jedoch an der Richtigkeit, muss sie die Angaben anhand amtlicher oder privater Dokumente überprüfen. Mit den eingereichten Papieren allein darf sie sich dann nicht begnügen.
Wer schlampig prüft, zahlt dafür. Artikel 32 KKG kennt zwei Stufen. Bei einem geringfügigen Verstoss verliert die gewerbsmässig tätige Kreditgeberin die Zinsen und die Kosten. Wiegt der Verstoss schwer, verliert sie die gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten, und bereits erbrachte Leistungen lassen sich nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Das ist eine harte Sanktion, und sie erklärt, weshalb seriöse Anbieter unbequeme Fragen stellen.
Ein Gesuch, das ohne einen einzigen Nachweis durchgewinkt wird, ist deshalb kein Kompliment an die eigene Bonität. Es ist ein Hinweis darauf, dass hier eine Kreditform vorliegt, für die das Gesetz eine leichtere Prüfung genügen lässt. Wer sich vorab einen Überblick über die Kreditarten in der Schweiz verschafft, erkennt schneller, in welche Kategorie ein Angebot fällt.
Rechenbeispiel: 4500 Franken auf drei Wegen
Die folgenden Zahlen sind ein Rechenbeispiel und kein Angebot. Angenommen wird ein Bedarf von 4500 Franken über 18 Monate, ohne zusätzliche Gebühren und mit gleichbleibender Rate. Als Zinssatz dient jeweils die gesetzliche Obergrenze. Ein tatsächlich offeriertes Konditionenblatt liegt dem Beispiel nicht zugrunde. Diese Obergrenze legt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fest. In der Fassung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt, beträgt sie 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungskredite auf laufendem Konto sowie für Karten mit Kreditoption.
Weg eins ist der klassische Barkredit. 4500 Franken zu 10 Prozent über 18 Monate ergeben eine Rate von rund 270 Franken. Am Ende sind rund 4865 Franken zurückgezahlt, die Zinskosten liegen also bei ungefähr 365 Franken.
Weg zwei nimmt dieselbe Summe über die Kreditoption einer Karte, ebenfalls in 18 gleichen Raten. Bei 12 Prozent steigt die Rate auf rund 274 Franken, die Zinskosten wachsen auf etwa 440 Franken. Der Abstand zu Weg eins bleibt überschaubar, solange konsequent getilgt wird. Genau diese Bedingung ist der Haken.
Weg drei zeigt, wo es teuer wird. Angenommen, der Saldo bleibt 18 Monate lang unverändert stehen: Dann kosten dieselben 4500 Franken zu 12 Prozent rund 810 Franken. Das ist mehr als das Doppelte von Weg eins, bei identischer Summe und identischer Dauer. Nicht der Zinssatz macht hier den Unterschied, sondern die Tilgung.
Der Vergleich hat eine unbequeme Pointe. Weg eins verlangt die vollständige Kreditfähigkeitsprüfung mit Lohnnachweis und Budget. Weg drei kommt fast ohne aus, und er kostet am meisten. Je gründlicher also geprüft wird, desto günstiger ist am Ende die Finanzierung.
Wer die drei Wege gegeneinander hält, sieht ausserdem, wie wenig der beworbene Zinssatz allein aussagt. Zwischen 10 und 12 Prozent liegen im Beispiel gut 75 Franken. Zwischen einer getilgten und einer stehen gelassenen Schuld liegen 445 Franken. Über den Preis entscheiden damit die 18 Monate nach dem Beratungsgespräch.
Was in der Datenspur landet und ab wann
Räumt eine Kreditgeberin eine Limite auf einem Kartenkonto oder auf einem laufenden Konto ein, prüft sie die Kreditfähigkeit nach Artikel 30 KKG nur summarisch. Sie stützt sich dabei auf die Angaben zu Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Die aufwendige Prüfung gilt dem Barkredit. Die teurere Variante ist damit ausgerechnet jene, die am schnellsten bewilligt wird.
Gemeldet wird trotzdem. Hat jemand dreimal hintereinander von der Kreditoption Gebrauch gemacht, ist der ausstehende Betrag der Informationsstelle zu melden. Unterhalb von 3000 Franken besteht diese Meldepflicht nicht, wie Artikel 27 KKG festhält. Aus einer Gewohnheit wird so ein Eintrag, der bei der nächsten Prüfung als Verpflichtung mitzählt und den Spielraum senkt.
Die eigene Übersicht ist dabei häufig schlechter als die der Bank. Die Preisüberwachung schätzt den Bestand auf 5 bis 7 Millionen Lohnkonten und geht davon aus, dass eine in der Schweiz wohnhafte Person im Schnitt zwei bis drei Bankkonten hält (Quelle: Preisüberwachung, Marktbeobachtung Bankgebühren, 2026). Das ist eine Grössenordnung auf Basis von Bevölkerungsdaten, keine gemeldete Bestandszahl. Alte Konten mit alten Limiten laufen mit, und kaum jemand denkt an sie.
Dazu kommt ein zweiter blinder Fleck. Eine eingeräumte Limite wirkt im Kopf wie ein Polster, in der Budgetrechnung aber wie eine Verpflichtung, sobald sie gezogen wird. Banken kennen diesen Unterschied und stellen deshalb die Frage nach bestehenden Karten und Rahmen früh. Wer sie ehrlich beantwortet, spart sich Rückfragen; wer sie beschönigt, riskiert nach Artikel 31 KKG eine vertiefte Nachprüfung.
Vor dem Kreditgesuch lohnt deshalb eine simple Inventur: alle Konten, alle Karten, alle Limiten auf ein Blatt. Wer bei dieser Gelegenheit auch die laufenden Verträge durchgeht, stösst meist auf weitere Posten, die seit Jahren unbemerkt abfliessen. Beides zusammen verbessert die Rechnung, die später die Bank aufmacht.
Drei Hebel, die vor der Unterschrift wirken
Erstens der Widerruf. Antrag oder Annahmeerklärung lassen sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen, so Artikel 16 KKG. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Kopie des Vertrags vorliegt. Sie ist gewahrt, wenn die Erklärung am letzten Tag der Post übergeben wird. Ein Grund muss nicht genannt werden.
Zweitens die vorzeitige Rückzahlung. Nach Artikel 17 KKG darf jederzeit früher getilgt werden. In diesem Fall besteht Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen. Ein Bonus im Frühling verkürzt die Laufzeit also, ohne dass eine Strafgebühr anfällt. Wichtig ist nur, die Absicht schriftlich festzuhalten und die Schlussabrechnung zu verlangen.
Drittens der Verzug. Der Verzugszins darf den für den Kredit vereinbarten Zinssatz nicht übersteigen, das hält Artikel 18 Absatz 3 KKG fest. Wer in Rückstand gerät, zahlt keinen Aufschlag auf den Aufschlag. Umgekehrt kann die Kreditgeberin vom Vertrag zurücktreten, sobald Teilzahlungen von mindestens 10 Prozent des Nettokreditbetrags offen sind.
Ein Hinweis zum Geltungsbereich gehört dazu. Diese Regeln betreffen den Konsumkredit. Für grundpfandgesicherte Kredite, also für die Hypothek, gilt ein anderes Regelwerk mit eigenen Fristen und eigenen Rechenwegen.
Wo die Prüfung endet und die Werbung anfängt
Die Kreditfähigkeitsprüfung ist die eine Schutzlinie, das Werberecht die andere. Für Konsumkredite darf nicht in aggressiver Weise geworben werden, das steht in Artikel 36a KKG. Was als aggressiv gilt, umschreiben die gewerbsmässig tätigen Kreditgeberinnen zunächst selbst in einer privatrechtlichen Vereinbarung. Kommt keine zustande oder genügt sie dem Bundesrat nicht, regelt er es. Wer vorsätzlich gegen dieses Verbot verstösst, wird nach Artikel 36b KKG mit Busse bis zu 100’000 Franken bestraft.
Im Alltag heisst das wenig, solange niemand hinschaut. Nützlich ist die Regel trotzdem als Massstab für die eigene Wahrnehmung: Ein Angebot, das mit Tempo arbeitet, mit ablaufenden Fristen und mit dem Versprechen, es werde nichts geprüft, bewegt sich am Rand dessen, was das Gesetz vorsieht. Seriöse Anbieter verkaufen keine Geschwindigkeit, sondern Konditionen.
Dazu passt eine zweite Beobachtung aus der Praxis. Die Gesamtkosten eines Kredits bestehen nicht nur aus Zinsen. Versicherungsprämien, Bearbeitungspauschalen und Kontoführungsgebühren gehören ebenfalls in die Rechnung, sofern sie an den Vertrag gekoppelt sind. Wer zwei Offerten nebeneinanderlegt, vergleicht deshalb Endbeträge über die gesamte Laufzeit, statt die beiden Monatsraten auf dem Deckblatt nebeneinanderzulegen.
Häufige Fragen
Ist Kreditfähigkeit dasselbe wie Bonität?
Nein. Bonität ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Zahlungserfahrungen und Auskunfteidaten. Kreditfähigkeit ist ein gesetzlich definierter Rechenwert: Zurückzahlen können, ohne das Existenzminimum anzutasten. Eine saubere Zahlungshistorie hilft, ersetzt die Budgetrechnung aber nicht.
Zählt eine unbenutzte Kartenlimite gegen mich?
Gemeldet wird nach Artikel 27 KKG der ausstehende Betrag, und zwar erst nach dreimaliger Nutzung der Kreditoption und ab 3000 Franken. Eine nie benutzte Limite erzeugt insofern keinen Eintrag. In der eigenen Budgetrechnung ist sie trotzdem ein Risiko, weil sie jederzeit gezogen werden kann.
Was passiert, wenn die Bank die Prüfung unterlässt?
Artikel 32 KKG sieht zwei Stufen vor. Bei geringfügigen Verstössen verliert die Kreditgeberin Zinsen und Kosten, bei schwerwiegenden die gesamte Kreditsumme. Wer den Verdacht hat, dass gar nicht geprüft wurde, sollte den Vertrag und die Unterlagen aufbewahren und Rechtsrat einholen.
Gilt das Konsumkreditgesetz für jeden Kredit?
Nein, sein Anwendungsbereich ist begrenzt. Grundpfandgesicherte Kredite fallen heraus, ebenso sehr kleine und sehr grosse Beträge. Für eine Hypothek gelten deshalb weder der Höchstzinssatz noch die 14-tägige Widerrufsfrist aus diesem Gesetz.
Wie lange dauert eine Kreditfähigkeitsprüfung?
Das Gesetz nennt keine Frist. Wie lange es dauert, hängt vor allem davon ab, wie vollständig die Unterlagen eingereicht werden. Lohnnachweis, Betreibungsregisterauszug und eine Aufstellung der laufenden Verpflichtungen beschleunigen den Ablauf deutlich.
Senkt eine kürzere Laufzeit den Zinssatz?
In der Regel nicht direkt, sie senkt aber die Zinskosten deutlich, weil weniger Kapital länger ausgeliehen bleibt. Im Rechenbeispiel oben trennt genau das Weg eins von Weg drei. Wichtig bleibt, dass die höhere Rate im Budget Platz hat.
Zuerst rechnen, dann unterschreiben
Der nützlichste Schritt vor einem Kreditgesuch ist die Rechnung, die die Bank ohnehin aufmachen wird. Nettoeinkommen notieren, das kantonale Existenzminimum, den tatsächlichen Mietzins, die Steuern und alle laufenden Verpflichtungen abziehen. Was übrig bleibt, ist der monatliche Betrag, der für eine Rate zur Verfügung steht.
Für den Kassensturz genügen zwei Zahlen. Erstens die Rate, die das Budget trägt. Zweitens die Zahl der Monate, die realistisch bleibt, ohne dass eine Autoreparatur alles kippt.
Diesen Betrag mit der geplanten Zahl der Monate multiplizieren: Das Ergebnis ist die Obergrenze der gesamten Rückzahlung, Zinsen inbegriffen. Erst danach lohnt es sich, Offerten einzuholen und auf den effektiven Jahreszins zu schauen. Und wer die Kreditoption seiner Karte nicht braucht, schaltet sie ab, bevor der nächste Antrag läuft.
