Dienstbotinnen: fleissige Frauen in bürgerlichen Haushalten

Die Dienstbotinnen bildeten seit der frühen Neuzeit und bis Mitte des 20. Jahrhunderts die grösste Berufsgruppe auf dem lokalen Arbeitsmarkt. 1856 gab es in Bern gut 3100 Dienstbotinnen. Hinzu kamen rund 1800 Taglöhnerinnen und Taglöhner, die sich mit kurzen Arbeitseinsätzen durchs Leben schlugen. Ein Teil dieser beiden Gruppen arbeitete in der Landwirtschaft. Über 80 Prozent müssen aber dem Dienstleistungssektor zugerechnet werden. Insgesamt arbeiteten damals etwa 4100 Personen im Hausdienst, was rund 35 Prozent aller Stellen entsprach. Die Zahl von gut 4000 Arbeitsplätzen blieb bis zum Ersten Weltkrieg konstant. Da die Gesamtheit der Stellen sich in diesem Zeitraum knapp vervierfachte, ging die prozentuale Bedeutung der Dienstbotinnen jedoch zurück. 1910 machten sie noch elf Prozent der Erwerbstätigen aus.110

Über 90 Prozent der Hausangestellten waren Frauen. Die meisten waren ledig und zwischen 15 und 30 Jahre alt. Sie stammten vorwiegend aus ländlichen Gebieten des Kantons Bern und kamen für einige Jahre als Dienstbotinnen in die Stadt. Hier wechselten sie oft die Stelle und blieben meist nur einige Monate in einem Haushalt. Im 19. Jahrhundert gab es für Frauen aus der ländlichen Unterschicht kaum Alternativen zum Hausdienst, es bestanden nur wenig Möglichkeiten, um eine Berufsausbildung zu absolvieren. Nach der Schulzeit wurden sie in eine Familie vermittelt, in der sie ihren Lebensunterhalt selber verdienten.111

Die Dienstmädchen waren meist auf sich allein gestellt und ihrer Herrschaft vollständig ausgeliefert. In der Berner Dienstboten-Ordnung von 1838 war dies so formuliert: «Jeder Dienstbote ist seiner Dienstherrschaft Treue, Achtung und Gehorsam schuldig und soll sich einer anständigen und sittlichen Aufführung befleissen.»112 Die Arbeitszeit dauerte meist zwischen 14 und 16 Stunden am Tag. Die Dienstmädchen mussten sich vom frühen Morgen bis spät abends für die Wünsche ihrer Arbeitgeber auf Abruf bereithalten. Zu ihren Tätigkeiten gehörten Putzen, Kochen, Essen servieren, Wäsche waschen, Kinder hüten und vieles mehr. Obwohl nicht der ganze Tag durch intensive Arbeit ausgefüllt war, bildeten einige Stunden am Sonntag Nachmittag die einzige Freizeit. Es gab nur schwache arbeitsrechtliche Bestimmungen, die sie vor Schikanen ihrer Arbeitgeber schützten. Die erwähnte Dienstboten-Ordnung von 1838 und auch das Obligationenrecht, dem sie ab 1883 unterstellt waren, enthielten keine detaillierten Bestimmungen zum Schutz der Hausangestellten. So mussten viele von ihnen tägliche Erniedrigungen hinnehmen und nicht selten kam es zu sexuellen Übergriffen der männlichen Familienmitglieder.113

Der Lohn der Dienstbotinnen bestand aus Kost und Logis sowie einem kleinen Barbetrag. Trotzdem gelang es vielen Frauen, mit äusserster Sparsamkeit ein wenig Geld für eine künftige Aussteuer oder für das Alter zur Seite zu legen. Die Zimmer der Bediensteten befanden sich oft in Mansarden unter dem Dach, die im Winter kalt und im Sommer heiss waren. Der Raum war klein, manchmal schmutzig und nur mit dem nötigsten Mobiliar bestückt.

Aus der Sicht des Bürgertums waren Dienstbotinnen nicht nur eine Entlastung für Haushaltarbeiten, sondern auch Statussymbole. Wer etwas auf sich hielt, stellte mindestens eine Dienstmagd an. Auch der gewerbliche Mittelstand eiferte diesem Leitbild nach und beschäftigte junge Frauen im Haushalt.114

Die Industrialisierung und das Wachstum des Dienstleistungssektors eröffneten den Frauen neue Berufsfelder. Insbesondere in der Textil- und der Lebensmittelindustrie sowie im Detailhandel entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Arbeitsplätze für Frauen. Angesichts der Arbeitsverhältnisse der Dienstmädchen erstaunt es nicht, dass viele Frauen diese Chancen beim Schopf packten. So berichtete das städtische Arbeitsamt 1896 zum ersten Mal über viele unbesetzte Stellen im Hausdienst. Dieses Phänomen wurde folgendermassen erklärt: «Die jungen Mädchen finden die Besorgung der Küche und der Hausgeschäfte zu beschwerlich und ziehen die Arbeit in Fabriken und Geschäften, wo regelmässig der Abend, sowie der Sonntag frei ist, vor.»115 In der Fabrik befanden sich die Frauen zudem unter ihresgleichen, während Dienstmädchen nur wenig Kontakte zu Kolleginnen hatten.

Die gute Wirtschaftslage vor dem Ersten Weltkrieg führte zu einem Arbeitskräftemangel im Hausdienst. Bürgerliche Kreise versuchten nun mit verschiedenen Massnahmen, die «Dienstbotennot» zu bekämpfen. So plädierten sozialreformerische Frauenvereine für bessere Arbeitsbedingungen des Dienstpersonals. 1923 trat der erste schweizerische Normalarbeitsvertrag für Dienstmädchen in Kraft, der allerdings in Bern vom Regierungsrat nie für obligatorisch erklärt wurde. Während der Krisen der Zwischenkriegszeit entschärfte sich der Mangel an Dienstbotinnen zeitweise, da weniger Frauen in Fabriken und im Gastgewerbe eine Stelle fanden und deshalb wieder in Privathaushalten Stellen antraten.116

In den 1940er-Jahren erreichte die Zahl der Dienstbotinnen mit gut 5000 Erwerbstätigen in Bern ihren zahlenmässigen Höhepunkt. Bis dahin war diese Tätigkeit der bedeutendste Beruf für Frauen. Während der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg hatten weibliche Arbeitskräfte keine Mühe mehr, in anderen Branchen eine Stelle zu finden. In den ersten Jahren nach dem Krieg rekrutierte man Dienstmädchen aus dem Ausland. Da auch für Ausländerinnen attraktive Alternativen zum Dienen in fremden Haushalten entstanden, verschwand der Beruf der Dienstbotin bis 1970 fast völlig vom Arbeitsmarkt. Der Mangel an Hausdienstangestellten hat die Verbreitung von technischem Gerät wie Staubsaugern, Kühlschränken und Waschmaschinen gefördert. Gleichzeitig verlor das Dienstpersonal seine Bedeutung als Statussymbol bürgerlicher Haushalte.117

110 StAB, BB Ab 225, Volkszählung 1856; Pfister/Schüfe (Hg.): Bernhist, 1.03.01; Lüthi 1994, 25-29.
111 Herzig 1981, 29f., 44; Germann 1985, 65-75; Bochsler/Gisiger 1989, 15-37; Fritzsche 1990, 212-214; Fritzsche et al. 1994, 175-180; Wenger 1978.
112 Dienstboten-Ordnung für die Stadt Bern und deren Bezirk vom 24.11.1838, Abs. 2.
113 Bochsler/Gisiger 1989, 125-135, 299-304.
114 Tanner 1995, 341-368.
115 VB, 1901, 178; VB, 1896, Anstalt für Arbeitsnachweis, 7. Im VB berichtete das Arbeitsamt ab 1889 detailliert über die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
116Bochsler/Gisiger 1989, 310-315; VB, 1925, 88; 1926-1940, Arbeitsamt, Frauenabteilung.
117 Bähler 1996, 184, 190.

Christian Lüthi
Bern – die Geschichte der Stadt im 19. Und 20. Jahrhundert
Stämpfli Verlag AG Bern 2003
ISBN 3-7272-1271-3

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