Beim Hauskauf liegt der Ordner mit den Policen meistens zuunterst im Stapel. Zuerst kommen Grundbuchauszug, Hypothek und Handwerkerofferten, irgendwann fragt jemand, ob die Versicherung eigentlich schon laufe. In der Schweiz hat diese Frage je nach Kanton eine völlig andere Antwort — und zwar bereits, bevor die neue Eigentümerin etwas unterschrieben hat.
In 19 von 26 Kantonen versichert eine öffentlich-rechtliche kantonale Gebäudeversicherung jedes Haus auf ihrem Gebiet obligatorisch gegen Feuer und Elementarschäden. Anbieterwahl gibt es dort keine, Prämienvergleiche ebenso wenig. Auch im übrigen Land bleibt der Spielraum eng: Nach Art. 33 des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf ein Versicherer das Feuerrisiko nur decken, wenn er die Elementarschäden in dieselbe Police einschliesst. Deckungsumfang und Prämientarif sind für alle Gesellschaften einheitlich, die FINMA prüft sie.
In Deutschland ist derselbe Schutz eine Kaufentscheidung
Wer in Hamburg oder München ein Haus besitzt, steht vor einer anderen Aufgabe. Dort existiert weder ein Obligatorium noch die gesetzliche Kopplung: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel stecken im Standardvertrag, Hochwasser und Starkregen dagegen nur, wenn jemand den Elementarbaustein zusätzlich vereinbart. Rund 41 Prozent der Wohngebäude haben ihn nicht, laut GDV (2026). Aus dieser Lücke ist ein ganzer Markt an Ratgeberportalen entstanden, und ein Gebäudeversicherung-Vergleich gehört dort zum normalen Weg zur Police — eine Übung, die in Zürich oder Bern schlicht entfällt.
Zwei Dinge lassen sich daraus mitnehmen. Schweizer Eigentümer müssen sich um die grosse Naturgefahr nicht kümmern, weil das Gesetz ihnen die Entscheidung abnimmt. Dafür klafft eine Lücke ausgerechnet dort, wo die deutsche Police ohne Rückfrage zahlt.
Was die kantonale Police deckt und was nicht
Versichert ist das Gebäude selbst: Hülle, Tragwerk, Installationen, Innenausbau, dazu fest eingebaute Teile wie Kücheneinrichtungen, Kachelöfen, Liftanlagen oder Solarpanels. Nicht versichert sind die Fahrhabe, also der bewegliche Hausrat, ebenso Aushub- und Umgebungsarbeiten sowie Anlagen und Leitungen ausserhalb der Gebäudehülle (Quelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich, 2026).
Wichtiger für den Alltag ist die zweite Lücke: Leitungswasser- und Glasschäden gehören nicht zur kantonalen Deckung. Ein geplatztes Rohr im Badezimmer fällt also nicht unter das Obligatorium, sondern unter eine private Zusatzversicherung — meist Gebäudewasser und Glas, häufig im Paket mit dem Hausrat. Genau hier verlieren neue Eigentümer am ehesten Geld, weil sie das Obligatorium für eine Vollkaskodeckung halten.
Selbstbehalt: die Zahl, die im Schadenfall zählt
Wie teuer ein Schaden am Ende wird, entscheidet der Eigenanteil. Er fällt innerhalb der Schweiz sehr unterschiedlich aus. Im Kanton Zürich zieht die Anstalt bei Feuerschäden über 500 Franken gar keinen Selbstbehalt ab, bei Elementarschäden pauschal 500 Franken (Quelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich, 2026). Im privat versicherten Teil des Landes gilt stattdessen die Aufsichtsverordnung: zehn Prozent der Entschädigung, mindestens 1000 und höchstens 10 000 Franken bei Wohngebäuden (nach Art. 175 AVO, Stand 1. Januar 2026).
Vor jeder Offerte lohnt deshalb ein Blick auf den Kanton, dann auf die Police. Bei den freiwilligen Zusatzdeckungen wiegt der Selbstbehalt genauso schwer wie die Prämie — eine günstige Glasdeckung mit 500 Franken Eigenanteil kostet bei zwei Schäden mehr als eine teurere ohne.
Die Reihenfolge, die sich bewährt hat
Sinnvoll sortiert man nach dem, was ein Schaden kosten kann, nicht nach dem, was am häufigsten passiert. Diese Rangfolge hat sich für Schweizer Haushalte eingespielt:
- Gebäude: im Monopolkanton automatisch, im GUSTAVO-Kanton beim Privatversicherer — nachprüfen, ob Um- und Anbauten gemeldet sind.
- Privathaftpflicht: deckt Schäden, die man anderen zufügt, und kann existenzbedrohend werden.
- Gebäudewasser und Glas: die Lücke des Obligatoriums und zugleich der häufigste Schadenfall im Haus.
- Fahrhabe beziehungsweise Hausrat: Möbel, Elektronik, Kleidung, Velos.
- Nebengebäude: Gartenhaus, Carport, Laube. Wer ein Stück Land pachtet, klärt das separat, wie der Beitrag zur Absicherung einer Gartenlaube zeigt.
Zwischen Police und Prävention besteht ausserdem ein direkter Zusammenhang. Wer Fassade, Dachrinnen und Storen im Herbst kontrolliert und lose Gegenstände sichert, senkt sein Risiko spürbar; robuste Blachen für den Aussenbereich gehören für viele Hausbesitzer zur Grundausstattung. Unterhalt ist zudem eine Obliegenheit: Schäden aus mangelhaftem Gebäudeunterhalt sind von der Elementardeckung ausgenommen.
Was jetzt zu tun ist
Ein Nachmittag reicht für die Bestandsaufnahme. Erstens die Gebäudepolice heraussuchen und prüfen, ob der geschätzte Versicherungswert noch zum Haus passt — nach jedem Umbau über 50 000 Franken ist eine Meldung fällig. Zweitens kontrollieren, ob eine private Deckung für Gebäudewasser und Glas besteht. Drittens den Selbstbehalt notieren und mit dem eigenen Notgroschen abgleichen. Wer diese drei Punkte schriftlich festhält, weiss im Schadenfall innerhalb von Minuten, wen er anrufen muss.
Häufige Fragen
Kann ich meine Gebäudeversicherung in der Schweiz wechseln?
In den 19 Monopolkantonen nicht. Dort ist die kantonale Anstalt zuständig, sobald das Gebäude auf ihrem Gebiet steht. In Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden versichern Privatgesellschaften, dort ist ein Wechsel möglich — Deckungsumfang und Tarif bleiben aber gesetzlich vorgegeben.
Zahlt die kantonale Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?
Nur wenn das Wasser von aussen kommt und als Elementarereignis gilt, etwa bei Hochwasser oder Überschwemmung. Ein gebrochenes Rohr oder eine undichte Waschmaschine fällt nicht darunter. Dafür braucht es eine private Gebäudewasserversicherung.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt bei einem Elementarschaden?
Das hängt vom Kanton ab. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich verlangt bei Elementarschäden pauschal 500 Franken. Bei privat versicherten Wohngebäuden schreibt Art. 175 AVO zehn Prozent der Entschädigung vor, mindestens 1000 und höchstens 10 000 Franken.
Brauche ich eine Elementarschadenversicherung zusätzlich?
Nein. In der Schweiz ist die Elementardeckung gesetzlich an die Feuerversicherung gekoppelt und läuft automatisch mit. Der Zusatzbedarf liegt woanders: bei Leitungswasser, Glas, Fahrhabe und beim Erdbeben, das nur in engen Grenzen und über eigene Fonds gedeckt ist.
Was passiert mit der Police, wenn ich das Haus verkaufe?
Die Gebäudeversicherung hängt am Objekt, nicht an der Person. In den Monopolkantonen läuft sie ohne Zutun weiter und wird auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Private Zusatzdeckungen für Hausrat, Glas oder Haftpflicht muss man dagegen selbst kündigen oder mitnehmen.
